Studieren mit dem IB
Mit dem IB an die FAU Erlangen-Nürnberg
Von Michael Thompson - Head of Teaching Excellence; 15 Jahre als IB-Koordinator
Daten geprüft 5. Oktober 2026
Ja
Akzeptiert das IB
Bewerberinnen und Bewerber
Bewerbung über
Erlangen, Deutschland
Standort
1961
Gegründet
~39'658
Studierende
Staatlich
Trägerschaft
Fächer- und Niveaubedingungen
- Deutsch A (Higher oder Standard Level): Mindestens 6 Punkte bedeuten, dass kein separater Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich ist.
- Deutsch B (Higher Level): Mindestens 7 Punkte bedeuten, dass kein separater Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich ist.
So bewirbst du dich
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das IB besitzen und keine deutschen Staatsangehörigen sind, nutzen den regulären Bewerbungsweg für internationale Bewerberinnen und Bewerber: eine direkte Bewerbung über das Online-Portal campo. Wer das IB erst im laufenden Jahr erwirbt, kann das endgültige Zeugnis in der Regel nicht fristgerecht einreichen und kann ein Verfahren der vorläufigen Anerkennung nutzen.
Sprachanforderungen
- Für Bewerbungen in Lebensmittelchemie, Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin ist der Nachweis über die bestandene Deutschprüfung DSH-2 oder eine gleichwertige Prüfung erforderlich.
Studiengänge mit beschränkter Zulassung
- Medizin, Medizin Erlangen-Bayreuth, Zahnmedizin, Pharmazie: Bewerberinnen und Bewerber aus EU/EWR-Staaten, Bildungsinländer sowie bestimmte ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die in Deutschland leben und deren Familienangehörige aus EU/EWR-Staaten dort arbeiten, müssen sich über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bewerben.
- International Business Studies, International Economic Studies, Lebensmittelchemie, Molekulare Medizin, Psychologie: Für das Wintersemester 2026/27 müssen sich bestimmte Bewerbergruppen (z. B. EU-Staatsangehörige, Bildungsinländer) zusätzlich zu campo über das DoSV-Verfahren bewerben.
- Artificial Intelligence (B.Sc.): Die Bewerbungsfrist für internationale Bewerberinnen und Bewerber ist der 31. Mai.
Fristen
- Ende April des Prüfungsjahres: IB-Bewerberinnen und -Bewerber für zulassungsbeschränkte (dezentraler NC) Studiengänge, die die Frist vom 15. Juli einhalten möchten, müssen die aufgeführten Unterlagen bis dahin elektronisch als PDF-Dateien bei der Zeugnisanerkennungsstelle eingereicht haben; ein Versand per Post ist nicht nötig.
- 15. Juli: Bewerbungsfrist an bayerischen Universitäten für zulassungsbeschränkte Studiengänge; vorläufige IB-Unterlagen werden bei der Bewerbung akzeptiert, das endgültige Zeugnis ist spätestens zu Vorlesungsbeginn vorzulegen.
- Wintersemester, zulassungsfreie Bachelor-/Staatsexamensstudiengänge: 15.04. bis 15.07. (Artificial Intelligence B.Sc. bis 31. Mai).
- Wintersemester, NC-Studiengänge (1. Semester): 04.05. bis 15.07.
Gut zu wissen
- Für zulassungsfreie Fächer genügt bei der Bewerbung das vorläufige IB Transcript of Records, das von der IBO ausgestellt wird; das endgültige Zeugnis muss bei der Einschreibung vorgelegt werden.
- Für Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen bis Ende April als PDF-Dateien bei der Zeugnisanerkennungsstelle vorliegen (kein Postversand nötig): Kopie des Ausweises oder Reisepasses, tabellarischer schulischer Lebenslauf, deutsche Kontaktadresse, Jahreszeugnis der 10. Klasse sowie eine von der Schule ausgestellte Fächer- und Notenübersicht über alle vier IB-Semester mit der Fächerwahl im Standard und Higher Level. Die IB-Seite der FAU verlangt diese Unterlagen noch per Post; die Zeugnisanerkennungsstelle, bei der sie eingehen, akzeptiert laut ihrem Merkblatt (Stand: September 2026) PDF-Dateien.
- Zudem müssen Bewerberinnen und Bewerber bei der IBO (nicht bei der Schule) ein Official Transcript bestellen, das die IBO Anfang Juli, wenn die Ergebnisse veröffentlicht werden, online an die Zeugnisanerkennungsstelle sendet.
- Nach Erhalt des Transcripts schickt die Zeugnisanerkennungsstelle an die Kontaktadresse eine Mitteilung für die rechtzeitige Bewerbung. Der vorläufige Anerkennungsbescheid und die IB-Noten können der Bewerbung beigefügt oder mit einem kurzen Hinweis nachgereicht werden.
- Mit diesen vorläufigen Unterlagen ist die Einschreibung bei erfolgter Zulassung möglich.
- Ausländische Zeugnisse, die nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind, benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung.
- Ab dem Wintersemester 2026/27 zahlen Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern eine Bewerbungsgebühr von 100 Euro pro Bewerbung.
- Ab dem Sommersemester 2027 fallen für einige Studiengänge Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern an.
- Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen, die das IB zusammen mit dem Sprachdiplom DSD II erwerben, bewerben sich über das Verfahren für internationale Bewerberinnen und Bewerber.
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